6   +   4   =  

Durch Förderprogramme soll mit Hilfe von Investitionszuschüssen ein Anreiz zur Umsetzung von Maßnahmen im Mobilitätsbereich geboten werden.

Zweck dieser Förderung ist die Erzielung von Umwelteffekten, wie die Reduktion von Treibhausgasen v.a. CO2-Emissionen sowie NOx und Staub.

Eine Förderung von Privatpersonen für die Anschaffung von Elektro-Fahrrädern und Elektro-Transporträdern bietet das Land Burgenland, die Stadtgemeinde Eisenstadt und die Energie Burgenland.

 

Energie Burgenland:

Wenn bei einem Energie Burgenland Servicepartner ein Produkt aus der Kategorie E-Mobilität gekauft wird, können Premiumkunden 150,- Euro inkl. USt auf die nächste Jahresrechnung gutgeschrieben bekommen. Dazu muss man mit der Geräterechnung, einem Lichtbildausweis und der Kundennummer in eines der Kundencenter der Energie Burgenland kommen.

Näheres siehe unter:

https://www.energieburgenland.at/privat/bonuswelt/bonuspunkte/bonuspunkte-programm.html

 

Land Burgenland:

Grundsätzlich fördert auch das Land Burgenland den Ankauf von E-Bikes mit € 150,-.

Die Förderaktion „Elektrofahrräder 2021“ wurde aber bereits mit 31.03.2021 erfolgreich beendet. Es können im Moment keine Anträge mehr für diese Förderaktion gestellt werden.

Näheres siehe unter:

https://www.burgenland.at/themen/energie/foerderungen/alternative-mobilitaet/

 

Stadtgemeinde Eisenstadt:

Die Stadtgemeinde Eisenstadt hat Richtlinien für die Förderung des Ankaufs von Elektrofahrzeugen und gasbetriebenen PKWs erlassen. Darunter fallen auch Fahrräder mit einem Elektrohilfsantrieb. Deren Neuanschaffung wird mit € 150,- gefördert.

Gefördert werden ausschließlich Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Eisenstadt. Das E-Bike muss bei einem Unternehmen mit Sitz in Österreich gekauft worden sein und die Rechnung darf nicht älter als 6 Monate sein. Die Förderung wird innerhalb von 5 Jahren nur einmal gewährt.

Näheres siehe unter:

https://www.eisenstadt.gv.at/buergerservice/finanzen/beihilfen-foerderungen/