Wenn man den heutigen Beitrag im Kurier zum geplanten Kino in Eisenstadt liest, kann man nur sagen: Schade, dass ein Projekt, das alle wollten, so ungeschickt gegen die Wand gefahren wurde. Warum daraus nichts geworden ist und was aus unserer Sicht Lösungsalternativen wären, hier kurz zusammengefasst:
Bereits im Juni 2016 haben die GRÜNEN in einer Presseaussendung klargestellt, warum wir gegen die im Gemeinderat eingebracht Vorgehensweise gestimmt haben:
- Die Verträge wirken schlampig ausgearbeitet und sind voller Fehler
- die Kooperation ist nicht zu Ende gedacht
- manches Entgegenkommen an Investoren und Betreiber fragwürdig
- die Vorgehensweise entspricht nicht der im Stadtentwicklungsplan (STEP) für die Beobachtungszone „Osterwiese“ abgestimmten.
Unser Eindruck war damals: das Kino sollte das Prestigeprojekt des Bürgermeisters werden und noch schnell vor der Gemeinderatswahl feierlich eröffnet werden. Ohne Rücksicht auf Verluste.
Der Baurechtsvertrag – Umgehung der Aufsichtsbehörde
Mittlerweile hat sich einiges getan. Die Aufsichtsbehörde des Landes hat den Baurechtsvertrag für das Kino auf der Osterwiese NICHT genehmigt. Die Stadt hat sich nun so beholfen, dass das Grundstück an die gemeindeeigene KG (Komanditgesellschaft) verkauft wurde. Verträge der KG müssen vom Land nicht genehmigt werden. Grundsätzlich ist das Grundstück von einer Hand an die andere verschoben worden. Leider ist bei dem Deal Immobilienertragssteuer in der Höhe von rund 16.000 Euro angefallen. Die Aussage von Bürgermeister Steiner im Kurier: „wenn das Kino im Zentrum nicht kommt, der Stadt entstünden jedenfalls keine Kosten“ können wir daher nicht ganz nachvollziehen.
Die Anrainer – Umgehung des Stadtentwicklungsplanes
Im Stadtentwicklungsplan wurde eine genaue Vorgehensweise für Untersuchungszonen wie die Osterwiese festgelegt. Ab Seite 58 sind diese nachzulesen. Hier nur exemplarisch einige Punkte daraus:
- Von besonderer Bedeutung ist dabei die Umsetzung gemeinsamer Entscheidungsprozesse…
- Diese Vorgangsweise hilft auch, den sonst drohenden Vorwurf der Anlasswidmung zu vermeiden, da die wesentlichen Widmungsentscheidungen fachlich nachvollziehbar und in einem transparenten Verfahren erarbeitet…
- Die Einbindung geeigneter Formen der BürgerInneninformation und -beteiligung als qualitätssichernde Maßnahme ist vorgesehen..
Im Fall des Kinos haben die Anrainer aus der Zeitung vom geplanten Projekt erfahren, den Plan für das Gebäude haben auch wir noch nicht gesehen, ein Architektenwettbewerb hat nicht stattgefunden. Von gemeinsamen Entscheidungsprozessen, die transparent und fachlich nachvollziehbar wären, keine Spur. Ebensowenig von BürgerInnen-Beteiligung. Es ist schade, dass der Stadtentwicklungsplan schon nach so kurzer Zeit kaum das Papier wert ist, auf dem er gedruckt wurde. Viele Menschen haben Zeit, Know-How in die Erstellung gesteckt, und natürlich hat die Stadt auch Geld investiert…
Lösungsvorschläge – zurück an den Start
Unser Vorschlag ist, nochmal von vorne zu beginnen und den Planungsprozess ergebnisoffen im Sinne des Stadtentwicklungsplanes neu zu beginnen. Alle Beteiligten gehören an einen Tisch, parallel dazu ein BürgerInnen-Beteiligungsverfahren. Dazu braucht es aus unserer Sicht externe Begleitung – gerade wenn der Standort Osterwiese halten soll, muss eine gute Lösung mit den Anrainern entwickelt werden – inklusive Verkehrskonzept und Daten zur Lärmentwicklung.
Das Kino soll der Eisenstädter Bevölkerung noch viele Jahrzehnte Freude bereiten – da nehmen wir uns doch lieber die Zeit, um das Projekt g’scheit umzusetzen, anstatt es irgendwie drüber zu hudeln.